Informationen

1954 hat der damalige Erzbischof von Wien Theodor Kardinal Innitzer den "Wiener Diözesanfonds für Familienhilfe" als kirchliches Institut für seine Erzdiözese gegründet. Inzwischen in "Wiener Diözesanfonds für Wohnungshilfe" umbenannt, kann er bereits auf eine beachtliche Geschichte zurückblicken. Bis 1975 wurden neben zinsenlosen Darlehensgewährungen mit den Geldern des Fonds insgesamt 29 Wohnobjekte mit insgesamt 1.200 Wohnungen, 6 Seelsorgezentren und 7 Kindergärten errichtet.

Gemäß den Statuten des „Wiener Diözesanfonds für Wohnungshilfe“ können Brautpaare, die in absehbarer Zeit kirchlich heiraten, Ehepaare, die kirchlich verheiratet sind, junge Familien und Alleinstehende mit und ohne Kinder, die in ihrer Pfarre als aktive Katholiken bekannt sind und ihren Wohnsitz in der Erzdiözese Wien haben, mit einer priesterlichen Befürwortung des Wohnpfarrers um ein zinsenloses Darlehen ansuchen. Unser Kuratorium entscheidet über die eingereichten Ansuchen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

Hinweis: Der Diözesanfonds für Wohnungshilfe vermietet bzw. vermittelt KEINE Wohnungen!

Seit 1987 beschränkt sich der Fonds ausschließlich auf die Vergabe von zinsenlosen Darlehen für Wohnraumbeschaffung, also zum Erwerb von Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen, den Neubau von Eigenheimen, die Verbesserung bzw. Instandsetzung von Wohnungen oder Eigenheimen, etc.